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Testamentsvollstreckung mit Testamentsvollstrecker

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann sichergestellt werden, dass der letzte Wille so umgesetzt wird, wie geplant. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und setzt ihn auseinander. Er kann Verträge kündigen, Konten verwalten, Rechnungen bezahlen, Immobilien verkaufen und mehr. Hierzu ist es unter Umständen erforderlich, einen Antrag beim Nachlassgericht zu stellen auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Testamentsvollstreckung

Sie haben Fragen rund um das Thema Testamentsvollstreckung? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen bei der Testamentsvollstreckung, bei der Auslegung des Testaments, bei der Koordination mit dem Nachlassgericht, bei der Korrespondenz mit den Miterben (bzw. Pflichtteilsberechtigten) und dem Finanzamt/Steuerberater. Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt. 

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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Anwältin mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht

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Fachanwältin für Familienrecht
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Familienrecht, Erbrecht, Unterhaltsrecht


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