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Betreuungsverfügung mit einem Formular?
Ganz einfach eine Betreuungsverfügung per Formular im Internet herunterladen, ausfüllen und das war’s? Vorsicht! Viele Personen wissen nicht, welche Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Vollmacht mit Betreuungsverfügung bestehen und was damit eigentlich jeweils gemeint ist; vor allem aber nicht, was für sie am besten und geeignetsten ist. Gelegentlich ist sogar die notarielle Form für die Wirksamkeit erforderlich oder eine Hinterlegung nötig.
Mit der Betreuungsverfügung kann man das Familiengericht beeinflussen, welche Person als Betreuer festgelegt wird und wie man sich seine Lebensgestaltung im Betreuungsfall vorstellt. Der vom Gericht bestellte Betreuer wird im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht vom Gericht überwacht.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Betreuungsverfügung
Sie haben Fragen zur Betreuungsverfügung? Sie wollen wissen, ob es für Sie ratsam ist, neben einer Betreuungsverfügung noch eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu errichten? Es interessiert Sie, ob diese Verfügung weltweit Wirksamkeit hat oder nur in Bayern, wo man diese Verfügung errichtet hat?
Wir beraten Sie über alle drei Alternativen und erklären Ihnen die Unterschiede. Gemeinsam können wir dann unsere Checkliste durchgehen und gerne auch gängige Formulare an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die Beratung bzgl. einer Betreuungsverfügung ist oft kostengünstig, weil im Gespräch schnell klar wird, was Sie wirklich wollen!
Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.
Ihre Ansprechpartner
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