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Patientenverfügung mit Wirksamkeit in Bayern

Ganz einfach ein Formular im Internet herunterladen und ausfüllen? Das war’s? Vorsicht! Viele Mandanten wissen nicht, welche Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Vollmacht mit Betreuungsverfügung bestehen und was damit jeweils gemeint ist; vor allem aber nicht, was für sie am besten und am geeignetsten ist. Manchmal ist sogar die notarielle Form für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung erforderlich oder eine Hinterlegung nötig.

Mit einer Patientenverfügung (auch Patiententestament) kann z. B. geregelt werden, wie man sich seine medizinische Behandlung vorstellt, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann (z.B. im Koma). Idealerweise wird sie mit einer Vorsorgevollmacht ggf. auch Betreuungsvollmacht kombiniert, damit die Ärzte von einer Vertrauensperson angehalten werden, den Willen des Patienten umzusetzen.

Hat der Patient niemanden bestimmt, so wird im Zweifel ein gerichtlich bestellter Betreuer herangezogen. Das ist aber in den meisten Fällen überhaupt nicht gewollt. Wer will schon, dass ein Fremder über sein Leben oder Tod entscheidet?

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Patientenverfügung

Sie haben Fragen zur Patientenverfügung? Sie wollen wissen, ob es für Sie ratsam ist, neben einer Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht zu errichten? Es interessiert Sie, ob diese Verfügung weltweit Wirksamkeit hat oder nur in Bayern, wo man diese Verfügung errichtet hat?

Wir beraten Sie über alle drei Alternativen und erklären Ihnen die Unterschiede. Gemeinsam können wir dann unsere Checkliste durchgehen und gerne auch gängige Formulare an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die Beratung bzgl. einer Patientenverfügung ist oft kostengünstig, weil im Gespräch schnell klar wird, was Sie wirklich wollen!

Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern, erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.

 Ihre Ansprechpartner

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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Anwältin mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht

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