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Ehevertrag - Gütertrennung & Unterhalt mit einem Ehevertrag regeln

Eheverträge sollen Streit um mögliche Scheidungsfolgen regeln: Viele zukünftige Ehegatten gehen bei der Eheschließung davon aus, dass ihre Ehe nicht geschieden wird. Dieses Gefühl sollte auch vorherrschen. Die Scheidungsrate in Deutschland war jedoch noch nie so hoch wie heute. Bei einem Scheidungsverfahren ist ein Scheidungsanwalt Pflicht, also gesetzlich vorgeschrieben. Viele Eheleute werden anlässlich der Trennung erstmals über die juristischen Folgen der Eheschließung aufgeklärt. Da für die Eheschließung die Hinzuziehung eines Familienanwaltes nicht vorgesehen ist, wissen viele gar nicht, welche Konsequenzen die Eheschließung hat.

Oftmals hören wir von zukünftigen Ehepartnern, dass sie einige Rechtsfolgen gar nicht wünschen oder den anderen nicht „ruinieren“ wollen. Nach der Trennung sieht die Realität aber häufig anders aus: Der Schmerz der Trennung veranlasst leider einige, dem anderen möglichst großen - finanziellen - Schaden zuzufügen. Oft ist aber auch ein neuer Partner die treibende Kraft und ermutigt - nicht ganz uneigennützig - zu Forderungen, die bei Eheschließung sicher nicht vordergründig waren. Oder andere geben der Kinder zu Liebe zu sehr nach!

Ein Ehevertrag kann daher helfen, solche Probleme von vorneherein zu vermeiden, ist aber nicht unbedingt in allen Fällen zweckmäßig oder sinnvoll. Lassen Sie sich beraten, wie es in Ihrem Fall aussieht!

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Im Prinzip kann jeder, der das Bedürfnis hat, diverse Angelegenheiten zu regeln, einen Ehevertrag schließen. So kann man durch einen Ehevertrag auch nur Teilbereiche der gesetzlichen Regelungen modifizieren, z.B. dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur für den Fall des Todes gelten soll, im Falle einer Ehescheidung jedoch die Gütertrennung. In den folgenden Fällen raten wir zum Abschluss eines Ehevertrages:

  • Selbstständige oder Firmeninhaber
  • Immobilienbesitzer
  • hohes Vermögen
  • hohe Schulden
  • bei großem Altersunterschied
  • wenn viel geerbt oder geschenkt wird
  • hohe Einkommensdifferenz

Im Rahmen des Abschlusses eine Ehevertrages sollte auch eine Kombination mit einem Erbvertrag / Testament geprüft werden.

Ehevertrag für Gütertrennung?

Jede Änderung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft bedarf eines Ehevertrages, der notariell sein muss. Insofern ist die Vereinbarung der Gütertrennung nur durch Ehevertrag möglich.

Ehevertrag, um Unterhalt zu regeln?

Für Unterhaltsregelungen für die Zeit vor der Ehescheidung (Trennungsunterhalt) bedarf es keines Ehevertrages. Hier reicht eine mündliche bzw. besser privatschriftliche Vereinbarung. Wollen die Eheleute dagegen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt treffen, so bedarf es der Form eines notariellen Ehevertrages.

In der jüngsten Entscheidungen des BGH (Urteil vom 15.06.2011 XII ZR 94/09) hat dieser entschieden, dass es nur noch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes einen sicheren Basisunterhalt für den betreuenden Elternteil geben soll und danach die Erwerbsobliegenheit bis hin zur Vollzeittätigkeit steigt. Dabei hat der unterhaltsberechtigte Elternteil die Darlegungs- und Beweislast, dass er aus kindes- und elternbezogenen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Besteht die Möglichkeit, dass die Kindesmutter ihr Kind fremdbetreuen kann, so zieht der Gesetzgeber diese Betreuungsform der Betreuung durch die eigene Mutter vor. Hintergrund dafür ist die Neuregelung des Betreuungsunterhalts durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) und die damit auferlegte „Eigenverantwortlichkeit“ eines jedes Ehegatten für sich selbst zu sorgen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich in den Fällen, in denen Sie und Ihr Ehegatte entscheiden, dass Sie Ihre Arbeit für die Kinderbetreuung auch über die Vollendung des 3. Lebensjahres aufgeben bzw. einschränken, der Abschluss eines Ehevertrages, in dem Sie dies festhalten und eine Abweichung von den gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt wirksam bestimmen.

Ist der Abschluss eines Ehevertrages nachträglich nach Heirat möglich?

Ein Ehevertrag kann geschlossen werden, solange die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist. Nicht selten kommt es erst im Laufe der Ehe zum Abschluss eines Ehevertrages, wenn z.B. ein Ehepartner in eine Gesellschaft eintritt bzw. diese gründet und verhindert werden soll, dass dieser Gesellschaftsanteil in den Zugewinnausgleich fällt. Ein solcher Anspruch des Ehepartners gegen die Gesellschaft kann für diese unter Umständen zu deren Liquidation führen, so dass die meisten Gesellschaftsverträge heute automatisch den Abschluss eines solchen Ehevertrages mit dieser Ausschlussklausel vorsehen. Ist es bereits zur Trennung gekommen, redet man üblicher Weise von einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Dies ist aber nichts anderes als ein Ehevertrag.

Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig?

Bei der Erstellung eines Ehevertrages muss immer das Augenmerk darauf gerichtet sein, dass der Ehevertrag nicht zu Lasten eines Ehepartners einseitig benachteiligend ist (z.B. bei Globalverzicht oder bestehender Schwangerschaft der Ehefrau, bei mangelnden Sprachkenntnisse eines Ehegatten) und damit der Ehevertrag als sittenwidrig einzustufen ist. Die rechtliche Folge wäre seine (Teil-)Nichtigkeit, so dass die gesetzlichen Regelungen wieder greifen würden und die Vereinbarung nichts gebracht hätte. Selbst wenn der Ehegatte dem Abschluss eines solchen Vertrages zugestimmt hat, ist das noch keine Garantie, dass der Ehevertrag im Falle einer Scheidung Rechtwirksamkeit behalten wird. Es müssen daher bei der Fertigung eines Ehevertrages alle Umstände konkret beleuchtet werden (finanzielle Verhältnisse der Eheleute, das geplante Lebensmodell, zu erwartende größere Erbschaften etc.).

Kosten eines Ehevertrages

Die Kosten für die Ausarbeitung eines Ehevertrages sind von Fall zu Fall verschieden. Denn je nachdem, welche Regelungen getroffen werden sollen, variieren die Kosten für einen Ehevertrag. Grundsätzlich empfiehlt es sich, beim Abschließen eines Ehevertrages,  einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, um eine solide Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten zu erhalten. Wir bieten auch Pauschalen für einen Ehevertrag an.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Ehevertrag

Sie haben Fragen zum Thema Ehevertrag und möchten grundsätzlich wissen, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall auf Sie zukommen? Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Auswirkungen ein Ehevertrag auf Gütertrennung und Unterhalt haben kann und wann ein Ehevertrag sittenwidrig ist? Oder fragen Sie sich vielleicht, ob ein Ehevertrag auch nachträglich abgeschlossen werden kann? Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.

 Ihre Ansprechpartner

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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Anwältin mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht

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Rechtsgebiete von Rechts- und Fachanwältin Vera Templer:
Familienrecht, Erbrecht, Unterhaltsrecht


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