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Testament verfassen - Wie schreibe ich ein wirksames Testament?

Wie kann man ein wirksames Testament verfassen? Wie muss man das Testament schreiben? Was ist besser: ein handschriftliches Testament oder ein Testament beim Notar? Was will ich wirklich: ein Ehegattentestament, ein gemeinsames gemeinschaftliches Testament, ein Berliner Testament oder gar einen Erbvertrag? Wir helfen Ihnen, ein wirksames Testament zu erstellen, das alles enthält, was Sie wollen.

Ist das Testament meiner Eltern wirksam? Kann man das Testament anfechten? Was und wie viel bekommt wer? Kann man das Testament auslegen? Meine Eltern wollten etwas ganz anderes. Wir helfen Ihnen bei der Auslegung und Durchsetzung des Testamentes, ggf. auch bei der Anfechtung bzw. bei der Berechnung etwaiger Pflichtteile.

Zum Testament:

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt ist, kann man den „letzten Willen“ per Testament verfassen. Ein wirksames handschriftliches Testament ist aber gar nicht so leicht zu errichten. Ein handschriftliches Testament muss zwingend komplett mit der Hand geschrieben sein. Es genügt nicht, im Zeitalter des Computers ein solches im Computer aufzusetzen und handschriftlich zu unterschreiben. Ein solches Testament wäre unheilbar unwirksam. Es kommt aber auch auf die korrekte Formulierung an, da ansonsten der Streit unter den Erben vorprogrammiert ist.

Zum Ehegattentestament (Berliner Testament):

Bei einem Ehegattentestament (auch „Berliner Testament“ genannt) setzen sich die Ehepartner z.B.  gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen ihre Kinder als Nacherben. Um den Pflichtteil „auszuschließen", kann noch eine Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen werden. Was Sie genau wollen, oder was Ihre Eltern wollen (ggf. wollten), können wir mit Ihnen besprechen.

Ein Berliner Testament oder ein gemeinschaftliches Testament hat Vorteile, aber auch Nachteile. Bei einem Ehegattentestament wollen sich die Eheleute meistens wechselseitig als Alleinerben einsetzen und ihre Kinder auf den Pflichtteil beschränken. Dies kann aber ungewollte steuerliche Nachteile haben. Ein Ehegattentestament kann darüber hinaus bei sogenannten Patch-Work-Familien dazu führen, dass die eigenen Kinder gar nichts mehr erben. Die Sicherheit, dass die gemeinsam erworbene Immobilie nicht nach dem Tod des Einen aufgegeben werden muss, könnte beispielsweise durch ein wirksam vereinbartes lebenslanges Wohnrecht erreicht werden.

Zum Erbvertrag:

Ein Erbvertrag wird häufig zwischen Eheleuten geschlossen, um den Nachlass verbindlich zu regeln. Ein Erbvertrag kann von einem einseitig nicht mehr geändert werden. Ein Testament dagegen kann jederzeit geändert werden.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Testament

Sie haben Fragen zum Thema Testament? Dann kontaktieren Sie uns und überzeugen Sie sich von unserer langjährigen Erfahrung. Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt.

 

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