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Erbschein beantragen - Fristen, Kosten und Gebühren bei der Beantragung eines Erbscheins

Was ist ein Erbschein? Ist ein Erbschein immer erforderlich? Wann muss man einen Erbschein beantragen und wie? Der Erbschein ist eine offizielle Urkunde, in der steht, wer zu welchen Anteilen Erbe ist und ob ein Erbe Verfügungseinschränkungen unterliegt. Der Erbschein dokumentiert also das jeweilige Erbrecht. Jeder Erbe kann einen Erbschein für sich beantragen oder es wird ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt. Die Vor- und Nachteile, welcher Erbschein beantragt wird, liegen insbesondere in den Erbschein-Kosten.

Mit einem Erbschein kann man gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen nachweisen, dass man Erbe ist. Erst dann wird das Konto freigegeben, das Haus umgeschrieben, die Versicherung ausbezahlt.

Einen Erbschein bekommt man nicht automatisch. Der Erbschein-Antrag muss immer beim Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen erfolgen. Für die Beantragung des Erbscheins sind im Einzelfall verschiedene Unterlagen erforderlich, z.B. das Familienstammbuch, Sterbeurkunden und andere Dokumente. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung des Erbscheins und bei der Zusammenstellung der hierfür erforderlichen Unterlagen.

Wann muss ein Erbschein nicht beantragt werden?

Nicht immer muss man einen Erbschein beantragen. In einigen Fällen genügt ein handschriftliches Testament, in anderen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag. Manchmal genügt eine Vorsorgevollmacht. Wir erklären Ihnen, ob bei Ihnen ein Erbschein erforderlich oder entbehrlich ist, oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Denn für die Erteilung eines Erbscheins entstehen – teilweise nicht unerhebliche – Kosten. Die Kosten für den Erbschein beim Nachlassgericht bestimmen sich nach dem Wert des Nachlasses.

Hatte der Verstorbene ein Vermögen von 50.000 €, kostet der Erbschein 132 €; bei 200.000 € kostet er 207 €, bei 1 Mio € belaufen sich die Erbschein-Kosten immerhin auf 1.557 €. Die Erbschein-Gebühren staffeln sich also nach einer Tabelle.

Fristen bei der Beantragung eines Erbscheins

Ist ein Erbschein erforderlich, sollte dieser schnell beantragt werden, um Nachteile zu vermeiden. Erbschein-Fristen gibt es vor allem im Beschwerdeverfahren; man sollte diese nicht abwarten, sondern sich von Anfang an beraten lassen. Und: eine eventuelle Ausschlagung kann nur innerhalb von 6 Wochen erklärt werden.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Erbschein

Sie wollen wissen, was Sie tun müssen, um einen Erbschein zu erhalten? Sie fragen sich, ob Sie überhaupt einen Erbschein beantragen müssen, um an das Erbe zu kommen? Oder interessiert es Sie, was für Kosten und Gebühren für einen Erbschein entstehen? Lassen Sie sich beraten und sichern Sie sich Ihre Vorteile. Am besten vereinbaren Sie bei uns unter der Telefonnummer 089 / 20208694-0 oder über unser Kontaktformular einen Termin für eine Erstberatung.

Hinweis: Diese Informationen sollen nur Anregungen liefern erheben keine Anspruch auf Vollständigkeit und können insbesondere nicht ohne Weiteres auf den Einzelfall angewandt werden. Eine anwaltliche und/oder steuerrechtliche Beratung wird hierdurch nicht ersetzt. 

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